Abstract
The German government plans to introduce a minimum wage from 2015. This must be understood as a response to the decline in collective bargaining coverage and the marked increase in employment in the low-wage sector. The authors discuss how many workers are affected by this new regulation and whether the minimum wage is too high in relation to the average wage of workers (Kaitz index). They assume that the introduction of a minimum wage in Germany can have a number of effects. It is not possible to forecast all the reactions and behaviour of market participants to handle higher wages and goods prices. Some authors warn that these measures are significant labour market interventions that could have adverse employment effects. They recommend allowing more exemptions from the minimum wage law than intended by the government, especially for young employees and student apprentices. Other authors hope that minimum wages would help to strengthen collective bargaining and stabilise wages. Some authors emphasise that there should be a careful evaluation of the economic effects by scientists.
Der Beitrag geht auf die Kabinettsfassung des Mindestlohngesetzentwurfs ein. Trotz einiger richtiger Nachjustierungen – wie zum Beispiel die Einführung einer Evaluationsklausel – bleibt der Mindestlohn ein arbeitsmarktpolitisches Großexperiment. Um die Flurschäden am Arbeitsmarkt möglichst gering zu halten, empfehlen die Autoren, Langzeitarbeitslose ein Jahr lang und freiwillige Praktika für Studierende länger als sechs Wochen vom Mindestlohn auszunehmen. Sie plädieren für die Anhebung der Altersgrenze für Jugendliche auf 21 Jahre und ein Stufenmodell für Jugendliche nach britischem Vorbild. Die Mindestlohnkommission sollte verpflichtet werden, regelmäßig unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstand heranzuziehen. Schließlich begrüßen sie die nachträglich auf Druck der Wissenschaft in den Gesetzentwurf eingefügte Evaluationsklausel, betonen jedoch, dass die Grundlagen für eine seriöse Evaluation jetzt und nicht erst im Jahr 2020 gelegt werden müssen.
Der Beitrag geht auf die Kabinettsfassung des Mindestlohngesetzentwurfs ein. Trotz einiger richtiger Nachjustierungen – wie zum Beispiel die Einführung einer Evaluationsklausel – bleibt der Mindestlohn ein arbeitsmarktpolitisches Großexperiment. Um die Flurschäden am Arbeitsmarkt möglichst gering zu halten, empfehlen die Autoren, Langzeitarbeitslose ein Jahr lang und freiwillige Praktika für Studierende länger als sechs Wochen vom Mindestlohn auszunehmen. Sie plädieren für die Anhebung der Altersgrenze für Jugendliche auf 21 Jahre und ein Stufenmodell für Jugendliche nach britischem Vorbild. Die Mindestlohnkommission sollte verpflichtet werden, regelmäßig unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstand heranzuziehen. Schließlich begrüßen sie die nachträglich auf Druck der Wissenschaft in den Gesetzentwurf eingefügte Evaluationsklausel, betonen jedoch, dass die Grundlagen für eine seriöse Evaluation jetzt und nicht erst im Jahr 2020 gelegt werden müssen.
Translated title of the contribution | Evaluation of the German Minimum Wage: Don't Wait Until 2020 |
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Original language | German |
Pages (from-to) | 403-406 |
Number of pages | 4 |
Journal | Wirtschaftsdienst |
Volume | 94 |
Issue number | 6 |
Early online date | 24 Jun 2014 |
DOIs | |
Publication status | Published - Jun 2014 |
Keywords
- Mindestlohn
- Evaluation
- Praktika
- Langzeitarbeitslose
- Jugendliche